Varroamittelbestellung 2021

Die Varroamittelbestellung läuft über die Vereinsvorsitzenden in Absprache mit den Kreisvorsitzenden Florian Göttler.

 

 

 

Erklärung zur Ausgabeliste

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 

(1) Mit der Unterschrift werden folgende Erklärungen zur Gewährung einer Förderung beim Bezug von Varroosebehandlungsmitteln abgegeben:

• Ich bin einverstanden, dass der Kreisverband bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) einen Antrag auf Gewährung einer Förderung für den Bezug der Varroosebehandlungsmittel stellt, die an mich weitergeleitet wird.

• Ich versichere, dass meine in der Ausgabeliste gemachten Angaben richtig und vollständig sind und ich für diese Maßnahme keine anderweitige Förderung aus staatlichen Mitteln beantragt habe oder beantragen werde.

• Mir ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht und die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) entsprechend Anwendung finden.

• Die Angaben im Antrag und in den ergänzenden Unterlagen/Nachweisen sind subventionserheblich im Sinne des § 264 StGB i. V. m. Art. 1 des Bayerischen Subventionsgesetzes, § 2 des Subventionsgesetzes. Wegen Subventionsbetrug wird bestraft, wer über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder den Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt.

• Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Bayerische Oberste Rechnungshof und die Prüfungsorgane des Bundes und der Europäischen Union, die Bewilligungsstelle sowie die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft haben das Recht, durch Einsichtnahme in Bücher und sonstige Belege oder Förderanträge entweder selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.

 

(2) Ferner erkläre ich mich mit folgenden Regelungen einverstanden:

Mit der Unterschrift kommt ein Vertrag mit dem Kreisverband (Vertragspartner) über die Weiterleitung der Fördermittel zustande. Gegenstand des Vertrages ist die Gewährung eines Zuschusses für den Kauf bestimmter arzneimittelrechtlich zugelassener Varroosebehandlungsmittel. Die Förderhöhe beträgt max. 50 % des Nettobetrages (Anteilfinanzierung). Der Bewilligungszeitraum läuft über ein Jahr und beginnt am 01. September und endet am 31. August des jeweiligen Antragsjahres.

Der Kreisverband kann von dem Vertrag aus wichtigem Grund zurücktreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Zuwendung zu Unrecht, insbesondere durch unzutreffende Angaben erlangt wurde oder die in den Ausgabelisten eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden oder nachträglich die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss entfallen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung zur vollständigen oder teilweisen Rückzahlung der Zuwendung einschließlich Zinsen. Ich bin verpflichtet, jede Änderung, die Auswirkungen auf die Förderberechtigung bzw. die Förderhöhe hat, unverzüglich der LfL mitzuteilen.

Erklärungen des Imkers zur Antragstellung auf Förderung von Varroosebehandlungsmitteln 2013

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